§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen
zwischen den Fotomodellen, der Agentur SPORT-MODEL und jeweiligen
Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich
abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Die genannten Parteien sollen dabei vor branchenunüblichen
Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
§2 Buchungsgrundlagen
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden
im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt
derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich
bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision.
Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20%
des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars
zzgl. der MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten
Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist
nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch
der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für
Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten
läßt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur
sind unzulässig.
§3 Buchungsmodalitäten
Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option
verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis
18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem
Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung
erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt
deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang
notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird
dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt
eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge
nach.
Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie
sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich
schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen
Einzelheiten.
Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des
Models möglich und müssen ausdrücklich als
solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart,
handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen
die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage
unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur
bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn
absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar
50% des vereinbarten Model-Honorars.
§4 Annullierung
Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden.
Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände
dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich
unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich
mitzuteilen.
Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn
zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind,
mindestens jedoch drei Werktage.
Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser
Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag
sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn
zu annullieren.
Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur
sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls
unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden
einen adäquaten Ersatz zu finden.
§5 Arbeitszeit
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden,
bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am
vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur
Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars
pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit
bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen
Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit.
An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden
aus Kulanz nicht berechnet.
§6 Model-Honorar
Das Model-Honorar umfaßt das Tageshonorar zzgl. MwSt.
Nutzungsrechte werden gesondert verhandelt (siehe unten).
Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung
und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche,
Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.),
die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich
nicht um Werbung handelt.
Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung,
Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung.
Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei
am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars.
Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen
bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§7 Reisekosten
Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird
nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während
der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt.
Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage:
kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise
erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.
Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten
Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten
nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen
ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen
Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models
die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich
nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine
Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist
das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig,
so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen
entsprechend aufzuteilen.
§8 Zahlungskonditionen
Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz
und Reisespesen werden in Landeswährung oder in EUR
zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben
in EUR zu erfolgen.
§9 Reklamation
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu
informieren und die Reklamationsgründe darzulegen.
Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen.
Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht
zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden
nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht
für dieses Model einschließlich Reisekosten.
Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies
als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen,
verpaßtes Flugzeug etc.) hat das Model endsprechend
länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände
nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model
seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage
des Überstundenhonorars.
§10 Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden
mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an
den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden
ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für
den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt
und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist
beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens
2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate,
Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens,
bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung
durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen
ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks
möglich.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten
Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger
Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§11 Nutzung für Selbstdarstellungen und
Eigenwerbung
Es gilt als vereinbart, daß die Agentur SPORT-MODEL,
die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte (wie Fotographien,
Videos, ect.), des gebuchten Models, ohne Entgelt, zum Zwecke
der Eigenwerbung im Auftrag des Models verwenden darf (insbesondere
für Model-Set-Karten und Internetpräsens des Fotomodells).
§12 Versicherungen und Steuern
Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen,
sofern sie das Fotomodell selbst betreffen, für den
jeweiligen Buchungszeitraum selbst abzuschließen und
dafür auch die Kosten zu übernehmen. Für
besonders risikoreiche Buchungen ist eine Sondervereinbarung
zu treffen.
Sofern keine anderslautende Bestimmung besteht, arbeitet
das Fotomodell als Selbständiger mit Gewerbeschein
und versteuert seine Honorare selbst.
§13 Abwerbung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen,
welche an, der Buchung zugrundeliegenden, Arbeiten direkt
oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst
noch für Dritte abzuwerben. Insbesondere darf die Anstellung
oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von Agentur
SPORT-MODEL vermittelten Fotomodelle und anderen Personen,
solange diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie
innerhalb einer darauf folgenden Frist von acht Wochen nur
in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen.
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung
verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen
Bezahlung einer Entschädigung eines Jahresgehaltes/
Jahresprovisionsvolumens des abgeworbenen Models/Mitarbeiters/
Beteiligten, mindestens jedoch EUR 25.000.
§14 Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis
ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen
übernimmt die Agentur SPORT-MODEL nicht. Insbesondere
haftet SPORT-MODEL nicht für Verluste, entgangenen
Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen
Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden.
Ebenso wenig haftet SPORT-MODEL , wenn sie aus von ihr nicht
zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen
Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen
auf irgend eine Weise gehindert wird.
SPORT-MODEL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sofern es die Leistungen der Agentur SPORT-MODEL selbst
betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
SPORT-MODEL selbst übernimmt grundsätzlich keinerlei
Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models,
Kunden und Dritten. Ebensowenig Haftet SPORT-MODEL bei Beschädigung
oder Verlust von Dingen dieser Personen.
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine
entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen.
Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung
nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model
berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält
ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie
seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache
Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
Für Hair-styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.
§15 Schlußbestimmungen
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur,
Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang
mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur, Berlin.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen
der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen
nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen
und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage
zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten.
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als
vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung
von Vertragslücken.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts, Kunden und Models/vermittelte
Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist
Berlin als Sitz von SPORT-MODEL. |